Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für Ihr Haustier

Unten finden Sie das Formular der "Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für Ihr Haustier", welches für einige für der von uns vertretenen Häuser erforderlich ist. Wir bitten Sie, die untenstehende Erklärung zu lesen, das Formular auszufüllen, zu unterschreiben und es uns per Email zu senden (klicken Sie auf die grüne Schaltfläche "Absenden", und es gelangt automatisch zu uns). Bitte verwahren Sie es bei Ihren Reiseunterlagen, um es bei Ankunft am Urlaubsort dem Hauseigentümer/bzw. Pförtner auszuhändigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit diesbezüglich.

ERKLÄRUNG ZUR ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG FÜR IHR HAUSTIER

Der/die Unterzeichnende erklärt, daß der eigene Hund fügsam, ausgeglichen und nicht bissig ist.

Mit dem folgenden Brief erklärt er/sie desweiteren,
1) daß er/sie alle Verantwortung übernehmen wird, die aufgrund der durchgeführten Taten des eigenen Hundes im Inneren und Äußeren des angemieteten Wohnobjektes entstehen und daß er/sie den Hausbesitzer und alle Personen, die mit ihm oder dem Wohnobjekt in Verbindung stehen (z.B. Verwandte, Freunde, Pförtner, Gärtner, Dienstpersonal, Lieferanten, andere Mieter, Gäste oder Nachbarn) von jeder Verantwortung diesbezüglich befreit. Die Befreiung der Verantwortung versteht sich auch für die Vermittleragenturen und alle damit in Zusammenhang stehenden Personen, die dem Unterzeichnenden das Wohnobjekt vermittelt haben.
2) daß er/sie sich darüber im Klaren ist, daß der Hausbesitzer des angemieteten Wohnobjekts - obgleich kein Verbot gegenüber dem Mitbringen eines Haustieres vorliegt - nicht verpflichtet ist, Vorkehrungen zu bieten, die die Sicherheit der Personen, der Gegenstände und des Hundes garantieren. Auch wenn in der Leistungsbeschreibung von einer Umzäunung des Hauses die Rede ist, bedeutet dies weder, daß die Umzäunung unüberwindlich ist, noch daß sie Eigenheiten hat, die den Durchlaß ins Äußere für den Hund unmöglich machen. Daher ist es dem/der Unterzeichnenden bewußt, daß er/sie selbst der Wächter des eigenen Hundes ist, auch innerhalb des angemieteten Wohnobjektes, und daß er alle anderen Personen von jeglicher Verantwortung befreit. Die Befreiung der Verantwortung versteht sich auch für die Vermittleragenturen und alle damit in Zusammenhang stehenden Personen, die dem Unterzeichnenden das Wohnobjekt vermittelt haben.
3) daß er/sie im Einvernehmen ist mit der Tatsache, daß der Hausbesitzer und Personen, die mit dem Hausbesitzer oder dem Wohnobjekt in Verbindung stehen (z.B. Verwandte, Freunde, Pförtner, Gärtner, Dienstpersonal, Lieferanten, andere Mieter, Gäste oder Nachbarn) keiner Verantwortung beschuldigt werden können für Schäden, Unfälle oder Krankheiten, die vom eigenen Hund erlitten werden, während des Aufenthaltes bzw. auftreten als Folge des Aufenthaltes. Der Hausbesitzer garantiert nicht, daß das Anwesen keine Gefahren für die Unverletzlichkeit des Hundes birgt. Die Befreiung der Verantwortung versteht sich auch für die Vermittleragenturen und alle damit in Zusammenhang stehenden Personen, die dem Unterzeichnenden das Wohnobjekt vermittelt haben. 4) daß der eigene Hund versichert ist.
5) daß er/sie darüber informiert ist, daß das italienische Ministerium für Gesundheit im Jahr 2003 für die vom internationalen Kynologen Verband (internationaler Hundeverband) als gefährlich eingestuften Rassen (wie: a) Pitbulls, b) andere als gefãhrlich eingestufte Hunderassen, c) Hunderassen der Gruppe 1 und 2 der Klassifizierung des Kynologen Verbandes sowie d) Mischlungshunde, die mit einem Hund der Rasse a), b) und/oder c) gekreuzt sind) die nachfolgend genannten Verordungen ausgeschrieben hat: 5.1) Für Hunde dieser Kategorien ist die Hundeleine und das Tragen eines Maulkorbes obligatorisch, wenn sie sich an öffentlichen Plätzen bzw. an Orten mit anderen Menschen aufhalten. 5.2) Für Hunde dieser Kategorien ist eine Versicherung für Schäden gegenüber Dritte erforderlich. 5.3) Personen unter 18 Jahren dürfen Hunde dieser Kategorien nicht halten.
6) daß er/sie die Liste der als gefährlich eingestuften Hunderassen des Kynologen-Verbandes eingesehen hat, die in der Internetseite www.fci.be publiziert ist, unter dem Link "Nomenklatur & Standards", siehe dort "Gruppe 1" und "Gruppe 2".